Regelunterricht Stufe 1
Aktueller Status: Es findet angepasster Regelunterricht statt.
Das bedeutet, dass die Aufteilung in Gruppen aufgehoben ist und alle Klassen in diesem Zeitraum wieder geregelten Unterricht erhalten.
Die Unterrichtszeiten der einzelnen Klassen wurden den Schülerinnen und Schülern im Klassenunterricht mitgegeben.
Die Schülerinnen und Schüler welche am Religions- und Förderunterricht teilnehmen wurden gesondert über die Präsenzzeiten informiert!
An der pädagogischen Mittagsbetreuung können nur Kinder teilnehmen, welche dort auch angemeldet sind.
Informationen des HKM
Elternschreiben des HKM vom 23.04.2021 zur Bundesnotbremse
Elternschreiben des HKM vom 11.02.2021 zur Regelung der Notbetreuung
Elternschreiben des HKM vom 13.04.2021 zur Testpflicht
Maßnahmen bei großer Hitze an allgemein bildenden Schulen/Mund-Nasen-Bedeckung vom 15.06.2021
Aushang zum Schul- und Unterrichtsbetrieb in Kreisen und kreisfreien Städten ab dem 17. Mai 2021
Beratungsangebote
Die aktuelle Situation mit dem Corona-Virus ist für uns alle nicht leicht! Deshalb gibt es folgende telefonische Beratungsangebote:
Schulpsychologisches Beratungsangebot: 06181-9062-103
Betreuungsnotfallhotline: 06181-9062-104
Nummer gegen Kummer (nur für Kinder und Jugendliche, erreichbar montags bis samstags von 14 Uhr bis 20 Uhr): 116 111
Schulleiter Herr Weidner: 06046-9588665
Die Schulzeiten für den verkürzten Präsenzunterricht (in der Regel Mathematik und Deutsch) Ihres Kindes und die Gruppenzugehörigkeit erfahren Sie von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer.
Bitte beachten Sie, dass die Zeiten und die Zugänge zur Schule zwingend einzuhalten sind, um Begegnungen im Schulgebäude so gering wie möglich zu halten! Um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern ist es leider notwendig, soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.
Schülerinnen und Schüler, die bei einem Infekt mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbesuch weiter befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben. In beiden Fällen ist eine Freistellung bei dem Schulleiter zu beantragen und eine ärztliche Bescheinigung beizufügen. Die Kosten für die ärztliche Bescheinigung tragen entsprechend der geltenden Rechtslage die Antragsteller.
Bitte beachten Sie: Bei Schülerinnen und Schülern, die ohne Vorliegen einer Befreiung die Schule versäumen, sind die Fehltage grundsätzlich als „unentschuldigt“ im Zeugnis anzugeben!
Im Schulgebäude, auf den Fluren und in den Toilettenräumen soll von Ihrem Kind ein Mundschutz getragen werden. Wir bitten auch dringend darum, dass die auf unserer Homepage nachzulesenden Hygieneregelungen von Ihrem Kind einzuhalten sind. Sollte sich Ihr Kind nicht an die Regelungen halten, darf es den Präsenzunterricht bis Ende der Woche nicht mehr besuchen!
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind möglichst vor dem Besuch der Schule bereits zu Hause auf der Toilette war, um in der Schule die Toilettenräume nicht aufsuchen zu müssen!
Zeigen Schülerinnen oder Schüler im Präsenzunterricht Krankheitssymptome, sind die Vorgaben des Hygieneplans zum Umgang zu beachten. Sie werden unverzüglich aufgefordert werden, Ihr Kind abzuholen. Um Ihre Erreichbarkeit sicherzustellen benötigen wir von Ihnen und den Notfallansprechpersonen Ihres Kindes die aktuellen Telefonnummern! Eine Beschulung im Präsenzunterricht kann erst nach Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt oder aufgrund ärztlicher Bescheinigungen wieder erfolgen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind nur gesund den Präsenzunterricht besucht!
Sollte sich die Situation erneut so ändern, dass die Schutzmaßnahmen angepasst werden müssen, werden wir Sie wieder informieren!
Ich bitte um Ihr Verständnis für diesen Stufenplan und bedanke mich ganz herzlich! Hinsichtlich der Leistungsbeurteilung und Leistungsbewertung bitten wir darum, sich keine Sorgen zu machen: Eine geringere Zahl von Leistungsnachweisen ist rechtlich zulässig und Lernkontrollen können auch durch eine praktische Arbeit ersetzt werden. Ebenso ist es unter pädagogischen Erwägungen für die Lehrkraft Ihres Kindes möglich, besondere Leistungen, die während des heimischen Lernens erbracht wurden, zu berücksichtigen und diese Leistungen positiv in die Gesamtbetrachtung einfließen zu lassen. Bitte nutzen Sie ggfs. auch die Möglichkeit, sich durch die Klassenlehrkraft Ihres Kindes beraten zu lassen und erforderlichenfalls einen Antrag auf freiwillige Wiederholung zu stellen. Ein freiwilliger Rückgang ist bis zu drei Wochen vor dem Termin der Zeugnisausgabe möglich.
22.04.2020
die Corona-Pandemie hat uns voll im Griff – deshalb darf uns auch die schrittweise Öffnung der Schule nicht in Sicherheit wiegen! Das erweiterte Krisenteam der Pestalozzischule hat auf der Grundlage des Schreibens unseres Kultusministers, Prof. Dr. Lorz, den Empfehlungen des Gesundheitsamtes sowie der Mitteilungen des Schulträgers Regelungen erarbeitet, die eine Wiederaufnahme des Schulbetriebes für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ab dem 27. April 2020 ermöglichen sollen.
(1) Nur symptomfreie Schülerinnen und Schüler dürfen die Schule besuchen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind gesund ist, bevor Sie es in die Schule schicken!
(2) Schülerinnen und Schüler mit Fieber, Husten, Halsschmerzen sowie anderen grippeähnlichen Syptomen müssen im häuslichen Bereich bleiben!
(3) Bei plötzlich auftretendem Krankheitsgefühl haben sich die betroffenen Schülerinnen und Schüler sofort bei ihrer Lehrkraft zu melden und müssen unverzüglich abgeholt werden!
(4) Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheits-verlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbetrieb weiterhin befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben. Bitte informieren Sie uns, wenn solch ein Grund vorliegen sollte!
(5) Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgebäude bitte nur durch den Haupteingang! Dabei ist auf die Einhaltung der Abstandsgebote (Mindestabstand 1,5 Meter) zu achten!
(6) Auf Pünktlichkeit ist zu achten, um einen reibungslosen Ablauf des Schulbetriebes zu ermöglichen.
(7) Eltern betreten nur im Notfall das Schulgebäude! Für Gespräche werden bitte Termine vereinbart!
(8) Vor Unterrichtsbeginn werden alle Schülerinnen und Schüler von unseren Lehrkräften über die aktuellen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen (Hände waschen, Mindestabstand einhalten) aufgeklärt.
(9) Das Tragen von Schutzmasken ist den Schülerinnen und Schülern gestattet. Die Masken oder Schals sind täglich bei mindestens 60 Grad in der haushaltsüblichen Waschmaschine zu waschen.
(10) Die Klassenraumtüren können offen stehen bleiben, damit die Türklinken nicht angefasst werden müssen.
(11) Der Unterricht wird in Kleingruppen erfolgen, solange dies mit unserer personellen Ausstattung möglich ist. Die Klassenlehrkräfte informieren Sie diesbezüglich in einem weiteren Schreiben.
(12) Toilettengänge sind nach Möglichkeit zu vermeiden, um hygienisch bedenkliche Begegnungen sowie Schmierinfektionen zu verhindern!
(13) Schülerinnen und Schüler sollen in dringenden Fällen nur einzeln die Toiletten aufsuchen. Bei Begegnungen ist die Einhaltung des Mindestabstands untereinander zu beachten!
(14) Schülerinnen und Schüler, die sich trotz mehrfacher Ermahnung nicht an die Sicherheits- und Hygienevorschriften halten (Hände waschen vor Betreten des Klassenzimmers, Hände waschen bei Verschmutzungen, Hände waschen nach Toilettenbenutzung, Hände waschen nach Niesen und Husten, Abstand halten, anderen Kindern nicht ins Gesicht fassen, Finger nicht in den Mund nehmen) müssen von den Eltern abgeholt werden und dürfen die Schule bis Ende der Woche nicht mehr besuchen!
(15) Getränke sind bitte selbst mitzubringen. Auf ein Frühstück sollte bitte verzichtet werden!
(16) Lernutensilien dürfen nicht ausgetauscht werden! Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind gespitzte Stifte, Radiergummi sowie die benötigten Hefte und Bücher im Ranzen hat.
(17) Nach dem Unterricht müssen die Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Notbetreuung sind, das Schulgelände umgehend verlassen!
(18) Die Schülerinnen und Schüler verlassen unser Schulgebäude bitte nur durch den Notausgang hinten bei der Spieleausgabe!
(19) Wir bitten darum, dass die Abstandsregeln auch auf dem Schulweg eingehalten werden. Sie können Ihre Kinder gerne begleiten, um dies sicherzustellen!
Ich bedanke mich im Namen des Kollegiums der Pestalozzischule ganz herzlich für Ihr Verständnis für diese Regelungen. Lassen Sie uns gemeinsam die kommenden Wochen für die Schülerinnen und Schüler sowie unsere Lehrkräfte so sicher und gesundheitlich unbedenklich wie möglich gestalten! Bitte teilen Sie uns auch ihre aktuellen Telefonnummern zur Sicherstellung Ihrer Erreichbarkeit bzw. der Erreichbarkeit einer Notfall-ansprechpartnerin bzw. eines Notfallansprechpartners mit. Ich bin zuversichtlich: Gemeinsam werden wir diese Herausforderung bewältigen!
02.04.2020
Im Moment überschlagen sich die Meldungen zur weltweiten Verbreitung des Corona-Virus und der zunehmenden Verunsicherung auch hier bei uns in Hessen. Keiner kann derzeit wissen, wie lange unsere Schulen geschlossen bleiben. Der Lernzuwachs der Schülerinnen und Schüler der Pestalozzischule wird bis nach dieser Zeit sehr unterschiedlich ausfallen und in keinerlei Weise mit den Lernfortschritten im Unterricht gleichzusetzen sein. Daher bitte ich Sie ganz herzlich, Ihre Kinder so gut es geht bei der häuslichen Arbeit für die Schule zu unterstützen. Feste Lernzeiten und feste Pausenzeiten sind hierbei dienlich. An der Pestalozzischule haben wir zudem ein Krisenteam gebildet, welches sich auch mit der Planung, weitere individuelle Lösungen zur Versorgung mit Arbeitsmaterialien zu ermöglichen, beschäftigt.
13.03.2020
Ab 16.03.2020 bis zum 03.04.2020 (Beginn der hessischen Osterferien) ruht der reguläre Schulbetrieb!
Die Maßnahme dient insbesondere der Minimierung sozialer Kontakte, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten am Montag, den 16.03.20 um 11.00 Uhr Arbeitsaufträge und können notwendige Materialien und persönliche Gegenstände aus der Klasse holen.
Es wird eine Notbetreuung für die Kinder eingerichtet, deren Eltern in Berufen von kritischen Infrastrukturen arbeiten und diese benötigen. Dies sind Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich, Beschäftigte im Bereich von Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr, Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Die Schulen des MKK schließen ab Montag, 16.03.2020 bis voraussichtlich 03.04.2020 (Beginn der Osterferien).